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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - L 5 KR 817/20 |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - L 5 KR 817/20 (https://dejure.org/2022,4556)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung; Anforderungen an die Feststellung einer Tätigkeit als Schauspieler als unständige Beschäftigung
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 11.11.2020 - S 33 KR 1291/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - L 5 KR 817/20
- BSG, 25.05.2022 - B 3 KS 1/22 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R
Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen" …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - L 5 KR 817/20
Denn er ist ausweislich der vorgelegten Verträge nicht selbstständig tätig gewesen, sondern stand als unständig Beschäftigter i.S.d. § 232 Abs. 3 SGB V jeweils in einem Beschäftigungsverhältnis i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV (vgl. zur Anwendbarkeit der zu dieser Vorschrift entwickelten Grundsätze auch im Rahmen des KSVG nur BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R Rn. 17).Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R Rn. 16 m.w.N.).
- BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - L 5 KR 817/20
Denn die als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG; vgl. zur Feststellung des Bestehens der Versicherungspflicht durch das Gericht selbst und nicht nach Verpflichtung durch das Gericht von der Verwaltung BSG, Urteil vom 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R Rn. 11) zulässige Klage, mit der sich der Kläger gegen die Feststellung des Nichtbestehens einer Versicherungspflicht nach dem KSVG in dem Bescheid vom 19.06.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.08.2018 wendet, ist nicht begründet. - BSG, 02.04.2014 - B 3 KS 4/13 R
Künstlersozialversicherung - Verwaltungsakt über die Feststellung der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - L 5 KR 817/20
Denn die Feststellung, dass eine Versicherungspflicht nach dem KSVG nicht besteht, entfaltet keine Dauerwirkung, weil ein fortdauerndes Rechtsverhältnis mit Leistungs- und Beitragspflichten nicht begründet wird (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2014 - B 3 KS 4/13 R Rn. 11).